Haben Sie auch schon daran gedacht, mit Ihrem Nachlass ein letztes Mal etwas Gutes zu bewirken? Zum Beispiel mit der Begünstigung einer Institution oder Organisation?
Mit einem Testament haben Sie auch über Ihren Tod hinaus die Möglichkeit mitzuentscheiden, was mit Ihrem Nachlass geschieht. Tun Sie es nicht, übernimmt das Gesetz diese Funktion.
Wenn Sie also Vermögenswerte einer bestimmten Person oder Organisation zukommen lassen möchten, ist ein Testament oder Erbertrag unerlässlich.
Machen Sie sich rechtzeitig über ein Testament Gedanken. Wir unterstützen Sie gerne und freuen uns, wenn Sie Onko Plus dabei berücksichtigen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne unser Broschüre zu.